Vorteile:
- Abholung und Rückgabe nach Absprache immer möglich (7 Tage, 24 Std.)
- Keine Mietkaution
Mietanhänger
Böckmann Duo RG (für 2 Pferde) mit Sattelkammer und Aluboden. Ges.- Gew.: 2400 KgNutzlast : 1510 Kg Innenmass: L 328 x B 165 x H 230 cmPreis Inland: 70.- SFr.
Mietanhänger
Böckmann Sachentransportanhänger mit Plane
Ges.- Gew.: 2000 Kg,
Nutzlast : 1410 Kg
Brückenmass: L 306x B165x H180 cm
Preis Inland 70.-SFr.
Bei uns Mietbeginn am Vortag ab 18.00 Uhr bis anderntags 24.00 Uhr ) inkl. Vignette.
Für Auslandfahrten und Langzeitvermietung kontaktieren Sie uns bitte.
Mietbedingungen:
Der gesamte Mietbetrag ist bei Abholung fällig. Beim Pferdeanhänger dürfen nur Pferde transportiert werden (keine anderen Tiere).
Der Mieter muss im Besitz von einem der folgenden Ausweise sein und hat diesen bei der Abholung vorzuweisen:
Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
Schweizer Pass
Schweizer Idenditätskarte
Führerausweis Kategorie BE: Der Fahrer muss im Besitz eines CH oder EU Führerausweises sein.
Kategorie BE oder E ist erforderlich und muss vorgewiesen werden.
Bussen und Gesetzesübertretungen:
Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstösse während der Mietdauer.
Die im Fahrzeugausweis des Mieters eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges, sowie die aufgeführte Stützlast darf nicht überschritten werden.
Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt in der Schweiz 100 kmh.
Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird ein Zuschlag von CHF 200.- verrechnet.
Wenn dem Nachmieter Schäden durch die verspätete Rückgabe entstehen, ist der Mieter für diese zusätzlich haftbar.
Fahrten innerhalb der Schweiz:
Der Vermieter gibt eine Kopie des Fahrzeugausweises mit.
Fahrten ausserhalb der Schweiz:
Auslandfahrten sind nur möglich, wenn wir dem Kunden den Original-Fahrzeugausweis mitgeben.
Wichtig für Fahrten nach Italien: Der Mieter muss den Mietvertrag von einem Notar oder der Polizei amtlich beglaubigen lassen.
Ladungssicherung:
Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für das Befestigungsmaterial, Ladungssicherung und Zubehör ab. Für Schäden an Befestigungsmaterial und Folgeschäden aus nicht sachgemässer Ladungssicherung haftet der Mieter.
Haftung:
Haftpflichtversicherung ist über das ziehende Fahrzeug Versichert.
Der Mieter haftet für alle Schäden, welche er am Anhänger verursacht. Er ist auch haftbar für Schäden welche er Dritten gegenüber verursacht. Das bezieht sich auch auf Ereignisse welche im abgekoppelten Zustand eintreten.
Bei Anhängern mit Planenverdeck wird für die Dichtheit des Aufbaus keine Garantie übernommen. Empfindliches Transportgut ist vom Mieter selbst entsprechend vor Feuchtigkeit zu schützen.
Für Anhängerabschlepp- und Rückführungskosten haftet der Mieter.
Gerichtsstand ist Zofingen. Mit der Übernahme vom Anhänger anerkennt der Mieter unsere Mietbedingungen.